Stiftung gründen: Welches Vermögen eignet sich am besten?
ARTIKEL | 4 Min.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Eine Stiftung kann mit Geld, Immobilien, Wertpapieren oder Unternehmensanteilen gegründet werden
Die Stiftungsgründung gilt steuerlich als Schenkung und kann Schenkungssteuer auslösen
Je nach Vermögensart gelten unterschiedliche steuerliche Regeln und Befreiungen
Unternehmensvermögen kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden
Die Wahl des eingebrachten Vermögens beeinflusst Steuern, Aufwand und Gründungsdauer
Warum die Art des Vermögens bei der Stiftungsgründung entscheidend ist
Eine Stiftung kann nicht nur mit Bargeld gegründet werden. Auch andere Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensanteile können eingebracht werden.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Neben steuerlichen Auswirkungen spielen auch wirtschaftliche Aspekte und der organisatorische Aufwand eine wichtige Rolle.
Der entscheidende steuerliche Punkt ist dabei:
Die Gründung einer Stiftung gilt als Schenkung. Deshalb unterliegt sie grundsätzlich der Schenkungssteuer.
Schenkungssteuer bei der Stiftungsgründung
Bei der Gründung einer Stiftung wird das eingebrachte Vermögen steuerlich so behandelt, als würde es verschenkt werden.
Je nach Ausgestaltung der Stiftungssatzung gelten unterschiedliche Freibeträge. In vielen klassischen Konstellationen – etwa wenn die Nachkommen des Stifters begünstigt sind – liegt der Freibetrag bei 100.000 €.
Sind zwei Stifter beteiligt, kann sich dieser Freibetrag entsprechend erhöhen.
Wird mehr Vermögen eingebracht als der Freibetrag abdeckt, entsteht Schenkungssteuer. In einfachen Fällen kann diese bei etwa 7 % des übersteigenden Betrags liegen.
Gerade bei größeren Vermögen lohnt sich deshalb eine strategische Planung der Vermögensstruktur.
Gründung mit Bargeld: Der einfachste Weg
Die Gründung einer Stiftung mit Bargeld ist organisatorisch am einfachsten.
Der Grund liegt auf der Hand: Bargeld muss nicht bewertet werden. Der eingebrachte Betrag lässt sich eindeutig bestimmen und auch für die Stiftungsaufsicht ist sofort nachvollziehbar, welches Vermögen der Stiftung zur Verfügung steht.
Dadurch ist der Gründungsprozess meist schneller und unkomplizierter.
Für viele Gründer wird daher zunächst eine Stiftung mit Geld gegründet, während andere Vermögenswerte später eingebracht werden.
Immobilien in eine Stiftung einbringen
Auch Immobilien können Teil einer Stiftungsgründung sein. Steuerlich muss jedoch geprüft werden, ob eine direkte Einbringung sinnvoll ist.
Bei einer Schenkung an die Stiftung kann Schenkungssteuer entstehen. Gleichzeitig kann ein alternativer Weg – etwa ein späterer Verkauf an die Stiftung – wirtschaftlich attraktiver sein.
Der Hintergrund:
Je nach Bundesland kann die Grunderwerbsteuer niedriger sein als die Schenkungssteuer.
Deshalb sollte bei Immobilien immer geprüft werden, ob eine Einbringung durch Schenkung oder durch Verkauf günstiger ist.
Zusätzlich erhöht sich bei Immobilien der organisatorische Aufwand. Die Immobilie muss bewertet werden und die Stiftungsaufsicht prüft häufig, ob die Erträge ausreichen, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen.
Unternehmensbeteiligungen: Besonders interessant für Stiftungen
Besonders spannend kann die Einbringung von Unternehmensanteilen sein.
Für Betriebsvermögen existieren im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht besondere Steuerbefreiungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmensanteile sogar vollständig steuerfrei übertragen werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend operativ tätig ist und nicht überwiegend aus sogenanntem Verwaltungsvermögen besteht, beispielsweise aus Geldbeständen oder vermieteten Immobilien.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können auch große Unternehmenswerte steuerlich begünstigt in eine Stiftung übertragen werden.
Unternehmen unter oder neben der Stiftung?
Neben der steuerlichen Betrachtung stellt sich häufig eine strategische Frage:
Soll das Unternehmen direkt unter der Stiftung angesiedelt werden oder weiterhin eigenständig bestehen?
Die Antwort hängt stark von der langfristigen Strategie ab. Entscheidend sind Fragen wie:
Soll das Unternehmen später verkauft werden?
Soll der Verkaufserlös langfristig reinvestiert werden?
Oder soll das Unternehmen dauerhaft in der Familie bleiben?
Je nach Zielsetzung kann eine unterschiedliche Struktur sinnvoll sein.
Der Aufwand der Stiftungsgründung hängt stark vom Vermögen ab
Nicht nur steuerlich, sondern auch organisatorisch unterscheiden sich die verschiedenen Varianten deutlich.
Eine Stiftung mit Bargeld lässt sich relativ schnell errichten. Immobilien oder Unternehmensanteile erfordern dagegen eine umfangreichere Vorbereitung.
Insbesondere müssen häufig folgende Punkte geprüft werden:
Bewertung des Vermögens
wirtschaftliche Tragfähigkeit der Stiftung
langfristige Ertragsplanung
steuerliche Auswirkungen der Übertragung
Je komplexer das eingebrachte Vermögen ist, desto länger kann der Gründungsprozess dauern.
Fazit: Die richtige Vermögensstruktur entscheidet über den Erfolg
Die Gründung einer Stiftung bietet viele Möglichkeiten für Vermögensschutz, Nachfolgeplanung und steuerliche Gestaltung.
Welche Vermögenswerte eingebracht werden sollten, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Bargeld, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen haben jeweils eigene steuerliche und wirtschaftliche Auswirkungen.
Entscheidend ist deshalb eine ganzheitliche Planung, bei der sowohl steuerliche Effekte als auch strategische Ziele berücksichtigt werden.
FAQ zur Stiftungsgründung
Kann eine Stiftung nur mit Geld gegründet werden?
Nein. Neben Bargeld können auch Immobilien, Wertpapiere oder Unternehmensanteile eingebracht werden.
Warum fällt bei der Gründung Schenkungssteuer an?
Weil das eingebrachte Vermögen steuerlich als Schenkung an die Stiftung gilt.
Kann Unternehmensvermögen steuerfrei übertragen werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, wenn es sich um begünstigtes Betriebsvermögen handelt.
Ist eine Immobilienübertragung in die Stiftung immer sinnvoll?
Nicht unbedingt. Je nach Situation kann ein späterer Verkauf an die Stiftung steuerlich günstiger sein.
Warum dauert eine Stiftungsgründung manchmal lange?
Wenn Immobilien oder Unternehmen eingebracht werden, müssen diese bewertet und von der Stiftungsaufsicht geprüft werden.
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