a) Ausschüttungen
Die Stiftung kann Erträge an die Destinatäre auszahlen – z. B. an dich selbst, deine Familie oder bestimmte Begünstigte.
Bei Familienstiftungen ist dies oft der Hauptweg, um Liquidität zu erhalten.
b) Gehalt aus der Stiftung
Du kannst für deine Tätigkeit in der Stiftung oder in einer nachgeordneten GmbH angestellt werden und dir ein Gehalt zahlen lassen.
Das gilt auch, wenn du Geschäftsführer einer GmbH bist, die der Stiftung gehört.
c) Darlehen von der Stiftung
Die Stiftung kann dir oder deinen Angehörigen Privatdarlehen gewähren – z. B. für Investitionen.
Wichtig: Darlehensverträge müssen marktüblich gestaltet sein, um steuerliche Probleme zu vermeiden.