Wird Vermögen in die Stiftung übertragen, ist es strikt vom Privatvermögen getrennt.
Die Stiftung hat keine Anteilseigner – niemandem „gehört“ die Stiftung.
Als Stifter kannst du dennoch Einfluss behalten (z. B. als Vorstand) und dir unter bestimmten Regeln Ausschüttungen gewähren.
Vorteil: Privatgläubiger oder Erben können nicht einfach auf das Stiftungsvermögen zugreifen – außer in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.