Als Immobilienunternehmer – ob Fix & Flip oder Bauträger – verkaufst du Grundstücke in der Regel umsatzsteuerfrei.
Das klingt gut, hat aber einen entscheidenden Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus deinen bezogenen Leistungen geltend machen.
Gerade bei größeren Bau- und Sanierungskosten kann das schnell teuer werden.
In diesem Beitrag zeige ich dir, wie du durch eine umsatzsteuerliche Organschaft bei Grundstücksverkäufen erhebliche Steuern sparen kannst.