Bevor eine Unternehmensübertragung erfolgt, sollte zunächst geprüft werden, ob die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen greifen.
Der Gesetzgeber gewährt bei der Übertragung von operativ tätigen Unternehmen erhebliche Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Diese Begünstigungen gelten jedoch nicht uneingeschränkt.
Insbesondere muss geprüft werden, ob sich im Unternehmen sogenanntes schädliches Verwaltungsvermögen befindet.
Dazu zählen beispielsweise: