Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Gerichtsurteile und BMF-Schreiben sorgen für eine schier endlose Flut an Regelungen. Trotzdem bleiben viele Sachverhalte offen oder auslegungsbedürftig – mit der Folge, dass Unternehmer oft nicht wissen, ob eine geplante Gestaltung steuerlich anerkannt wird oder nicht.
Ein klassisches Beispiel: das Thema Teilbetriebe. Das Gesetz erlaubt zwar eine steuerneutrale Übertragung von Teilbetrieben (§ 6 Abs. 5 EStG, § 20 UmwStG). Aber wann ein solcher Teilbetrieb tatsächlich vorliegt, wird im Gesetz kaum definiert. Das führt immer wieder zu Streit mit dem Finanzamt – und schlimmstenfalls zu hohen Steuerzahlungen.