Einbringung von Firmen in den Verein nur über Verkauf oder Schenkung möglich
Verein als Holding – was steckt dahinter?
Ein Verein für Unternehmer kann als Holding genutzt werden, indem er Anteile an operativen GmbHs hält. Damit fungiert der Verein als „Dachgesellschaft“, sammelt Gewinne, reinvestiert Kapital und kann gleichzeitig Immobilien oder Kapitalanlagen im eigenen Bestand verwalten.
Das macht die Vereins-Holding besonders interessant: Sie vereint die steuerlichen Vorteile einer klassischen GmbH-Holding mit zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die die GmbH nicht hat.
Steuerliche Vorteile des Vereins als Holding
1. Gewinne aus Beteiligungen (§ 8b KStG)
Ausschüttungen aus GmbHs sind zu 95 % steuerfrei → effektive Steuerlast 0,75 %.
Veräußerungsgewinne beim Verkauf von GmbH-Anteilen ebenfalls fast steuerfrei.
2. Immobilien
Laufende Mieteinnahmen mit 15 % Körperschaftsteuer (minus Freibeträge).
Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei – das geht bei einer GmbH-Holding nicht.
3. Freibeträge
5.000 € jährlich auf alle Einkünfte (§ 24 KStG).
1.000 € Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte.
Knackpunkt: Einbringung der Firmen in die Vereins-Holding
Bei einer GmbH-Holding gibt es die Möglichkeit des Anteilstauschs (§ 21 UmwStG). Damit lassen sich Anteile an operativen Gesellschaften steuerneutral in die Holding einbringen.
Beim Verein ist dieser Weg nicht möglich. Unternehmer haben nur zwei Alternativen:
Verkauf der Anteile an den Verein: führt zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang, außer besondere Begünstigungen (z. B. Teileinkünfteverfahren bei natürlichen Personen) greifen.
Schenkung der Anteile: steuerlich Einordnung in Steuerklasse III → Freibetrag nur 20.000 €, sofern keine Begünstigungen für Betriebsvermögen greifen.
Das bedeutet: Schon beim Einstieg muss individuell geprüft werden, ob ein Verkauf oder eine Schenkung günstiger ist. Besonders bei größeren Unternehmensanteilen lohnt sich eine detaillierte steuerliche Planung.
Sobald die Beteiligungen aber im Verein liegen, entfaltet die Struktur ihre volle Wirkung: steuerfreie GmbH-Ausschüttungen, steuerfreie Immobilienverkäufe und günstige laufende Besteuerung.
Vergleich: Verein-Holding vs. GmbH-Holding
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer besitzt eine operative GmbH und eine Immobiliengesellschaft.
Bei einer klassischen GmbH-Holding könnte er die Anteile steuerneutral einbringen. Immobilienverkäufe wären jedoch niemals steuerfrei.
Bei der Vereins-Holding muss er die Anteile an den Verein verkaufen oder schenken (mit steuerlicher Planung). Danach profitiert er von:
200.000 € Gewinnausschüttungen aus der GmbH → nur 1.500 € Steuer (0,75 %).
Immobilienverkauf nach 12 Jahren → steuerfrei.
Laufende Zinsen und Mieten → nur 15 % Körperschaftsteuer, abzüglich Freibeträge.
So sammelt der Verein als Holding steueroptimiert Kapital, das weiter investiert werden kann.
FAQ – Verein als Holding
Kann ich meine GmbH-Anteile steuerfrei in den Verein einbringen?
Ja, unter gewissen Umständen. Ein steuerneutraler Anteilstausch ist beim Verein nicht möglich. Nur Verkauf oder Schenkung – jeweils mit steuerlichen Folgen.
Warum ist der Verein für Unternehmer interessant?
Weil er verschiedene Einkunftsarten haben darf (V+V, Kapital, Beteiligungen) und nicht wie die GmbH alles als Gewerbebetrieb gilt. Dadurch werden Immobilienverkäufe nach 10 Jahren steuerfrei und Kapitalerträge nur mit 15 % KSt belastet.
Warum ist der Verein als Holding attraktiv?
Weil er langfristig steuerlich besser arbeitet: GmbH-Gewinne fast steuerfrei, Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei, Kapitalerträge nur 15 % KSt.
Welche Freibeträge hat die Vereins-Holding?
5.000 € pro Jahr auf alle Einkünfte und 1.000 € Sparer-Pauschbetrag auf Kapitaleinkünfte.
Worin unterscheidet sich die Vereins-Holding von der GmbH-Holding?
Die GmbH-Holding ist bei der Gründung leichter (Anteilstausch möglich), der Verein punktet dafür langfristig mit steuerfreien Immobilienverkäufen und zusätzlichen Freibeträgen.
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