Stiftung: stabil, klare Nachfolgeplanung, hohe Schenkungs- und Erbschaftsteuer-Freibeträge
Unterschiede bei Gründung, Freibeträgen und Rechtssicherheit
Verein oder Stiftung – zwei Körperschaften im Vergleich
Sowohl der Verein für Unternehmer als auch die Familienstiftung sind Körperschaften. Sie zahlen Körperschaftsteuer von 15 % und können Immobilien, Kapitalanlagen oder Unternehmensbeteiligungen halten. Auf den ersten Blick wirken beide Modelle ähnlich – die Unterschiede zeigen sich in Gründung, steuerlichen Freibeträgen und dem praktischen Einsatz.
Gründung: Verein einfacher und günstiger
Verein:
Mindestens 7 Gründungsmitglieder erforderlich (für eingetragenen Verein nach BGB).
Sehr geringe Gründungskosten (Notar- und Registerkosten).
Keine Vorgabe für ein Startvermögen.
Gründung in wenigen Wochen möglich.
Stiftung:
Mindestvermögen von meist 50.000–250.000 € verlangt.
Gründung dauert mehrere Monate, da Genehmigung der Stiftungsaufsicht erforderlich.
Kann von nur einer Person gegründet werden.
Steuerliche Behandlung
Laufende Besteuerung:
Beide zahlen 15 % Körperschaftsteuer + Soli.
Beide haben 5.000 € Freibetrag auf alle Einkünfte und 1.000 € Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte.
Bei gewerblicher Tätigkeit: zzgl. ~15% Gewerbesteuer
Immobilien:
Nur 15% Steuern auf Immobilienerträge und steuerfreie Veräußerung nach 10 Jahren möglich.
Beteiligungen (§ 8b KStG):
Beide: Gewinnausschüttungen und Anteilsverkäufe aus GmbHs zu 95 % steuerfrei.
Schenkung und Erbschaft
Hier liegt der größte Unterschied:
Verein:
Steuerklasse III → nur 20.000 € Freibetrag bei Schenkungen.
Kein besonderes Steuerprivileg bei der Gründung.
Lösung: Verkauf statt Schenkung oder Einbringung von Betriebsvermögen mit Bewertungsvergünstigungen.
Stiftung:
Hohe Freibeträge, da Übertragungen an Stiftungen steuerlich begünstigt sind.
Gründung wird steuerlich wie eine Schenkung behandelt, mit hohen Freibeträgen für nahe Angehörige.
Eignet sich für langfristige Nachfolgeplanung.
Vergleich: Verein vs. Stiftung
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer möchte seine GmbH-Anteile und Immobilien in eine Struktur einbringen:
Verein:
Ausschüttungen aus der GmbH fast steuerfrei (§ 8b KStG).
Immobilien können nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden.
Problem: Bei der Einbringung der Immobilien fällt Schenkungsteuer an, Freibetrag nur 20.000 €. Da Immobilien nicht unter die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen fallen, kann das teuer werden.
Stiftung:
Ebenfalls Ausschüttungen und Immobilien steuerlich gleich günstig.
Vorteil: Bei Gründung/Schenkung können hohe Freibeträge (z. B. 100.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel) genutzt werden. Es wird nur eine Person für die Gründung benötigt.
Für Immobilien oder Geldvermögen, die ohne Befreiung übertragen werden, ist die Stiftung oft steuerlich g ünstiger.
Fazit: Bei der laufenden Besteuerung sind Verein und Stiftung gleich. Unterschiede ergeben sich nur beim Einstieg: Die Stiftung bietet bessere Schenkungsfreibeträge, während der Verein flexibler und günstiger in der Gründung ist.
FAQ – Verein für Unternehmer
Sind Verein und Stiftung steuerlich unterschiedlich bei laufenden Erträgen?
Nein, beide zahlen 15 % Körperschaftsteuer, haben denselben 5.000 € Freibetrag und denselben 1.000 € Sparer-Pauschbetrag.
Warum ist der Verein für Unternehmer interessant?
Weil er verschiedene Einkunftsarten haben darf (V+V, Kapital, Beteiligungen) und nicht wie die GmbH alles als Gewerbebetrieb gilt. Dadurch werden Immobilienverkäufe nach 10 Jahren steuerfrei und Kapitalerträge nur mit 15 % KSt belastet.
Können Immobilien steuerfrei verkauft werden?
Ja, sowohl Verein als auch Stiftung können Immobilien nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei veräußern.
Wo liegen die steuerlichen Unterschiede zwischen Verein und Stiftung?
Bei der Gründung:
Verein → nur 20.000 € Freibetrag (Steuerklasse III).
Stiftung → hohe Freibeträge für nahe Angehörige (z. B. 100.000 € oder mehr).
Wann wird es beim Verein teurer?
Wenn Immobilien, Geld oder Unternehmensanteile eingebracht werden, die nicht unter die Befreiungen für Betriebsvermögen fallen. Hier fehlt dem Verein der hohe Freibetrag der Stiftung.
Wann ist der Verein besser?
Wenn es um eine schnelle, flexible und kostengünstige Struktur geht und das Vermögen nicht über eine steuerpflichtige Schenkung eingebracht werden muss.
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