Ein zentraler Vorteil der Schenkung zu Lebzeiten ist die Möglichkeit, Freibeträge frühzeitig zu nutzen. Diese Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Das eröffnet die Möglichkeit, Vermögen schrittweise zu übertragen und dennoch einen Großteil für den späteren Erbfall steuerfrei zu halten.
Statt eine Immobilie vollständig zu vererben und dabei Freibeträge zu überschreiten, kann es sinnvoll sein, bereits vorher einen Teil zu übertragen. So wird im Erbfall nur noch das verbleibende Vermögen relevant, das dann häufig innerhalb der Freibeträge liegt.