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Warum ich eine Familienstiftung gegründet habe

  • Die Familienstiftung dient dem langfristigen Vermögensaufbau und Vermögensschutz.
  • Die bestehende Holding- und Unternehmensstruktur bleibt erhalten und wird gezielt ergänzt.
  • Immobilien werden abhängig von ihrer Situation unterschiedlich in die Stiftung integriert.
  • Die Gründung erfolgt über die Stiftungsaufsicht und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung.
Warum eine Familienstiftung?
Die Familienstiftung wird häufig mit der Vermögensnachfolge in Verbindung gebracht. Tatsächlich kann sie jedoch bereits während des Vermögensaufbaus interessante Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei steuerliche Vorteile, langfristiger Vermögensschutz und die Möglichkeit, Vermögen unabhängig von der Privatperson zu strukturieren. Die Entscheidung für eine Familienstiftung basiert deshalb nicht ausschließlich auf steuerlichen Überlegungen. Ebenso wichtig ist die wirtschaftliche Betrachtung der gesamten Unternehmens- und Vermögensstruktur. Erst das Zusammenspiel dieser Faktoren entscheidet darüber, ob eine Stiftung langfristig sinnvoll eingesetzt werden kann.
Die bestehende Unternehmensstruktur als Ausgangspunkt
Bereits vor der Stiftungsgründung bestand eine Holdingstruktur. Die operative Steuerberatungsgesellschaft ist vollständig einer Holding-GmbH untergeordnet. Dadurch können Gewinne innerhalb der Unternehmensgruppe flexibel verwendet und Beteiligungsverkäufe steuerlich günstiger gestaltet werden. Die Stiftung ersetzt diese Holding jedoch nicht. Aufgrund berufsrechtlicher Vorgaben kann sie weder unmittelbar Gesellschafterin der Steuerberatungsgesellschaft noch der Holdinggesellschaft werden. Stattdessen wird sie ergänzend in die Gesamtstruktur eingebunden.
Wie die Stiftung in die Struktur integriert wird
Die Stiftung wird nicht direkt Eigentümerin der bestehenden Steuerberatungsgesellschaften. Stattdessen erfolgt die Einbindung über Leistungsbeziehungen und andere wirtschaftliche Verknüpfungen. Dadurch können die bestehenden Gesellschaften unverändert weitergeführt werden, während gleichzeitig die Vorteile der Stiftung für den langfristigen Vermögensaufbau genutzt werden. Ziel ist es, Vermögen außerhalb des Privatvermögens aufzubauen und dabei die steuerlichen Möglichkeiten der Stiftung einzubeziehen.
Immobilien strategisch in die Stiftung einbringen
Bei Immobilien erfolgt die Übertragung nicht pauschal. Entscheidend ist die jeweilige Ausgangssituation der Immobilie. Vor einer Übertragung werden insbesondere die Zehnjahresfrist, mögliche Grunderwerbsteuer sowie eine mögliche Schenkungsteuer geprüft. Ziel ist eine möglichst steueroptimierte Gestaltung. Für zukünftige Immobilienkäufe bietet sich nach den dargestellten Ausführungen eine Struktur über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an. Dabei hält der Investor den überwiegenden Anteil, während die Stiftung als weiterer Gesellschafter beteiligt wird. Nach Ablauf der Zehnjahresfrist kann die Immobilie anschließend steuerlich optimiert in die Stiftung überführt werden. Dadurch können unter anderem eine höhere Abschreibung, eine niedrigere laufende Besteuerung sowie erneut die Möglichkeit einer steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der gesetzlichen Frist genutzt werden. Ob eine Immobilie direkt über die Stiftung erworben oder zunächst privat gehalten wird, hängt von den wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Objekts ab.
Welche Vorteile die Stiftung langfristig bietet
Die Stiftung dient langfristig als eigenständiger Vermögensträger. Sie kann Vermietungseinkünfte sowie bestimmte Kapitaleinkünfte erzielen und versteuert diese nach den dargestellten Ausführungen ausschließlich mit Körperschaftsteuer. Darüber hinaus ermöglicht sie den Aufbau eines vom Privatvermögen getrennten Vermögens. Dadurch entsteht ein langfristiger Vermögenspool, der unabhängig von der privaten Vermögensentwicklung verwaltet werden kann. Welche Gestaltungsmöglichkeiten tatsächlich genutzt werden können, hängt jedoch stets von der individuellen Unternehmens- und Vermögensstruktur ab.
So läuft die Gründung einer Familienstiftung ab
Die Gründung beginnt mit einer Vorabprüfung durch die zuständige Stiftungsaufsicht. Hierfür werden insbesondere die Stiftungssatzung und das Stiftungsgeschäft eingereicht. Anschließend fordert die Behörde gegebenenfalls weitere Unterlagen an, beispielsweise Nachweise über das Stiftungskapital oder ein Konzept zur zukünftigen Vermögensverwaltung. Nach erfolgreicher Vorprüfung werden die Originalunterlagen eingereicht und die Stiftung genehmigt. Anschließend erfolgt der Eintrag in das Stiftungsregister, die Eröffnung eines Bankkontos sowie die Einzahlung des Stiftungskapitals. Für die Gründung ist in Rheinland-Pfalz nach den dargestellten Ausführungen ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich. Die Gebühren der Stiftungsaufsicht liegen bei etwa 1.000 bis 2.000 Euro. Ein Notar ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmer verfügt bereits über eine Holdingstruktur und mehrere vermietete Immobilien. Anstatt die Immobilien unmittelbar in eine Stiftung zu übertragen, wird jede Immobilie zunächst einzeln analysiert. Dabei werden unter anderem Haltedauer, Finanzierung, Abschreibungsmöglichkeiten und zukünftige Verkaufspläne berücksichtigt. Abhängig vom Ergebnis wird entschieden, ob die Immobilie zunächst privat gehalten oder über eine GbR strukturiert und später steueroptimiert in die Stiftung eingebracht wird. Gleichzeitig bleibt die bestehende Holdingstruktur unverändert bestehen und die Stiftung übernimmt ergänzend die Funktion des langfristigen Vermögensaufbaus.
FAQ
Warum wurde die Familienstiftung gegründet?
Die Stiftung dient nach den dargestellten Ausführungen vor allem dem langfristigen Vermögensaufbau, dem Vermögensschutz und der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Ersetzt die Stiftung die bestehende Holding?
Nein. Die Holding bleibt bestehen. Die Stiftung wird ergänzend in die bestehende Unternehmensstruktur integriert und übernimmt andere Aufgaben.
Werden alle Immobilien direkt in die Stiftung übertragen?
Nein. Vor jeder Übertragung werden unter anderem Haltedauer, Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer und die wirtschaftlichen Ziele der jeweiligen Immobilie geprüft.
Wie läuft die Gründung einer Familienstiftung ab?
Die Gründung erfolgt über die zuständige Stiftungsaufsicht. Nach einer Vorprüfung werden die erforderlichen Unterlagen eingereicht, die Stiftung genehmigt und anschließend das Stiftungskapital eingebracht.
Für wen eignet sich eine Familienstiftung?
Nein. Welche Form der Besteuerung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation sowie von vorhandenen Verlusten ab und sollte individuell geprüft werden.

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