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Einzelunternehmen oder GmbH: Wann sich der Wechsel wirklich lohnt

  • Einzelunternehmen: volle private Haftung und Besteuerung aller Gewinne mit persönlichem Steuersatz.
  • GmbH: Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und fixe Steuerbelastung von rund 30 % auf Gesellschaftsebene.
  • Besonders spannend wird die GmbH, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und nicht komplett privat verbraucht werden.
  • Die Umwandlung vom Einzelunternehmen in eine GmbH muss sauber strukturiert werden – sonst droht ein teurer „Supergau“ bei der Besteuerung.
Haftung: Privatrisiko vs. Gesellschaftsvermögen
Ein zentraler Unterschied zwischen Einzelunternehmen und GmbH liegt in der Haftung.
Beim Einzelunternehmen haftest du mit deinem gesamten Vermögen – einschließlich deines Privatvermögens. Gerät dein Geschäft in Schieflage oder gibt es Streitigkeiten, können Gläubiger grundsätzlich auch auf dein privates Vermögen zugreifen.
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das bietet einen deutlichen Schutzschirm, vor allem bei Geschäftsmodellen mit höheren Risiken, die sich nicht vollständig über Versicherungen absichern lassen.
Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings bei Immobilienfinanzierungen: Hier wirst du in der Praxis häufig – unabhängig von der Rechtsform – persönlich gegenüber der Bank mit einer Bürgschaft haften. In solchen Fällen spielt die Haftungsbegrenzung der GmbH für diese Kredite meist keine große Rolle.
Kapitalausstattung: Ohne Kapital starten oder Stammkapital einbringen?
Das Einzelunternehmen benötigt keine feste Kapitalausstattung. Es kann ohne Mindestkapital gegründet werden und du kannst im Prinzip sofort loslegen.
Die GmbH hingegen erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Davon muss zumindest die Hälfte, also 12.500 Euro, tatsächlich eingezahlt werden. Dieses Kapital dient zunächst als „Haftungsfundament“ der Gesellschaft. Es muss aber nicht dauerhaft auf dem Konto liegen bleiben. Es kann im laufenden Geschäft für Investitionen, laufende Kosten oder den Aufbau des Unternehmens eingesetzt werden.
Wenn du bereits ein Einzelunternehmen mit vorhandenen Werten hast, können diese Werte auch in die GmbH eingebracht werden. In diesem Fall muss nicht zusätzlich Cash eingezahlt werden – das vorhandene Betriebsvermögen des Einzelunternehmens kann als Grundlage für die GmbH-Gründung dienen.
Besteuerung im Vergleich: Alles privat vs. zweistufiges System
Einzelunternehmen: Alle Gewinne landen bei dir
Im Einzelunternehmen werden die erzielten Gewinne vollständig dir als Unternehmerin oder Unternehmer zugerechnet. Sie werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Das Finanzamt betrachtet dabei dein gesamtes Einkommen: Einkünfte aus deinem Einzelunternehmen, gegebenenfalls weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Vermietung oder einem Nebenjob) und deinen Familienstatus (verheiratet, Kinder etc.). Alles landet in einem „Topf“. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz – bis hin zu rund 42 % oder sogar 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
GmbH: Zweistufige Besteuerung mit mehr Gestaltungsspielraum
Bei der GmbH wird auf zwei Ebenen besteuert:
  1. Ebene der GmbH: Die GmbH selbst versteuert ihren Gewinn mit rund 30 % – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
  2. Ebene der Gesellschafterin / des Gesellschafters: Erst wenn Geld an dich fließt – in Form von Gehalt oder Gewinnausschüttung – fällt bei dir persönlich noch einmal Steuer an.
Der große Vorteil: Du entscheidest, wie viel du dir privat entnimmst und wie viel im Unternehmen verbleibt. Gewinne, die du nicht privat benötigst, können in der GmbH zu rund 30 % besteuert und dort thesauriert werden. Das schafft Liquidität für Wachstum, Investitionen und Rücklagen.
Zahlst du dir ein Gehalt aus, mindert dieses den Gewinn der GmbH und damit deren Steuerbelastung. Das Gehalt wird bei dir wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Zusätzlich kannst du im Rahmen des Gehalts steuerfreie oder steuerbegünstigte Bestandteile nutzen. Diese Möglichkeit gibt es im Einzelunternehmen in dieser Form nicht.
Wann macht die GmbH steuerlich Sinn – und wann nicht?
Die GmbH wird vor allem dann interessant, wenn dein Unternehmen mehr Gewinne erwirtschaftet, als du privat für deinen Lebensstandard brauchst.
Brauchst du nahezu den gesamten Gewinn privat, landet das meiste Geld sowieso in deiner privaten Besteuerung – dann ist das Einzelunternehmen oft ausreichend.
Bleibt jedoch regelmäßig ein relevanter Gewinnüberschuss übrig, den du im Unternehmen lassen möchtest, kann die GmbH ihre Stärken ausspielen: Die Gewinne werden auf Gesellschaftsebene mit rund 30 % besteuert, statt bei dir mit einem deutlich höheren persönlichen Steuersatz.
Die Rechtsformwahl sollte also immer im Zusammenhang mit deiner persönlichen Entnahmestrategie betrachtet werden: Wie viel brauchst du privat – und wie viel möchtest du im Unternehmen lassen?
Außenwirkung, Partner und Kapitalgeber: Flexibilität der GmbH
Neben Steuern und Haftung spielt auch die Außenwirkung eine wichtige Rolle.
Eine GmbH wirkt nach außen oft professioneller und strukturierter als ein Einzelunternehmen. Das kann insbesondere dann entscheidend sein, wenn du:
  • Kapitalgeber in das Unternehmen holen möchtest,
  • Geschäftspartner beteiligen willst oder
  • Beteiligungsmodelle mit mehreren Personen planst.
Die GmbH ist dafür konstruiert: Anteile können übertragen, Beteiligungen strukturiert vereinbart und gesellschaftsrechtlich sauber ausgestaltet werden. Im Einzelunternehmen ist das nicht in dieser Form möglich – dort bist du als Person der alleinige Rechtsträger.
Holding-Struktur: Gewinne aus der Haftung holen
Ein weiterer Schritt in der Strukturentwicklung kann eine Holding-Struktur sein. Sie basiert auf einer GmbH, sieht aber noch eine zusätzliche Ebene vor:
  • Unten: die operative GmbH, in der das eigentliche Geschäft läuft.
  • Darüber: eine Holding-GmbH, der die Anteile an der operativen Gesellschaft gehören.
  • Ganz oben: du privat als Gesellschafterin oder Gesellschafter der Holding.
Die operative GmbH ist haftungsbeschränkt. Allerdings wären ohne weitere Struktur auch die in ihr aufgebauten Gewinne weiterhin Teil des haftungsrelevanten Vermögens. Durch Gewinnausschüttungen an die Holding lassen sich diese Mittel aus der operativen Haftung herauslösen.
Der große Vorteil: Ausschüttungen an die Holding können nahezu steuerfrei erfolgen. Damit können Gewinne aus dem operativen Risiko herausgezogen und in der Holding sicherer gehalten oder dort weiter investiert werden – ohne sie sofort privat mit hoher Steuerbelastung zu versteuern.
Nachteile und Pflichten der GmbH: Kein Schritt für „nebenbei“
So attraktiv die GmbH ist: Sie bringt auch zusätzliche Pflichten und laufende Kosten mit sich.
Eine GmbH ist zwar relativ schnell gegründet, aber nicht schnell wieder abgewickelt. Bei einer Liquidation ist in der Regel ein Sperrjahr einzuhalten, in dem die Gesellschaft weiter bestehen bleibt und weiterhin:
  • Jahresabschlüsse,
  • Steuererklärungen
  • und gesetzliche Offenlegungspflichten
erfüllt werden müssen. Die Anforderungen – zum Beispiel an die elektronische Übermittlung der E-Bilanz – sind deutlich komplexer als beim Einzelunternehmen. In der Praxis wirst du hier nicht „mal eben“ selbst die Erklärung über Elster einreichen, sondern brauchst eine professionelle Begleitung.
Deshalb sollte der Schritt zur GmbH gut überlegt sein. Wenn du dir mit deinem Businessmodell noch unsicher bist oder es eher „nebenbei“ betreibst, kann das Einzelunternehmen zunächst die schlankere Lösung sein.
Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH: Chance oder Steuerfalle?
Wenn sich dein Einzelunternehmen gut entwickelt, ist die spätere Umwandlung in eine GmbH grundsätzlich möglich. Wichtig ist jedoch, wie du diesen Schritt gestaltest.
Was du auf keinen Fall tun solltest: Einfach eine GmbH gründen und dein Einzelunternehmen „still“ in dieser GmbH weiterführen. Steuerlich wird das behandelt, als hättest du dein Einzelunternehmen an die GmbH verkauft. Das Finanzamt unterstellt dann einen Veräußerungsvorgang und besteuert den Unternehmenswert – ohne dass dir tatsächlich Geld zugeflossen ist. Das kann schnell existenzgefährdend werden und ist der beschriebene „Supergau“.
Stattdessen muss die Umwandlung steuerneutral geplant und durchgeführt werden. Im Transkript wird unter anderem genannt:
  • Sachgründung der GmbH unter Einbringung des Einzelunternehmens,
  • Sachkapitalerhöhung oder Kapitalerhöhung mit Sacheinlage.
Gemeinsam ist diesen Wegen: Es müssen bestimmte steuerliche Voraussetzungen eingehalten und insbesondere ein Buchwertantrag gestellt werden, damit stille Reserven nicht aufgedeckt und besteuert werden. Die technische Umsetzung ist anspruchsvoll – hier ist professionelle Begleitung zwingend.
Praxisbeispiel: Immobilienunternehmerin auf dem Weg in die GmbH
Stell dir vor, du bist als Immobilienunternehmerin im Einzelunternehmen gestartet. Anfangs war das perfekt: niedrige Fixkosten, schlanke Struktur, alle Gewinne direkt bei dir privat.
Mit der Zeit wächst dein Geschäft. Deine Gewinne steigen deutlich über das hinaus, was du für deinen privaten Lebensstandard benötigst. Gleichzeitig möchtest du:
  • mehr Liquidität im Unternehmen belassen,
  • Rücklagen für größere Projekte bilden und
  • Schritt für Schritt auch Partner oder Kapitalgeber einbinden.
Als Einzelunternehmerin würdest du weiterhin jeden zusätzlichen Euro Gewinn mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern – möglicherweise im Bereich von über 40 %. In einer GmbH zahlst du auf Gesellschaftsebene rund 30 %, kannst dir ein angemessenes Gehalt zahlen und den Rest im Unternehmen thesaurieren.
Du entscheidest dich deshalb für eine sauber geplante Umwandlung: Dein bestehendes Einzelunternehmen wird über eine geeignete Sachgründungs- oder Sachkapitalerhöhungsstruktur in eine GmbH überführt. Die Haftung wird auf die Gesellschaft begrenzt, die Außenwirkung verbessert sich, und du kannst künftig freier entscheiden, welcher Gewinnanteil im Unternehmen bleibt und welcher bei dir privat landet.
FAQ: Einzelunternehmen oder GmbH?
Ab welchem Gewinnniveau lohnt sich eine GmbH?
Das Transkript nennt keine konkrete Gewinnschwelle. Klar ist: Die GmbH wird dann interessanter, wenn regelmäßig Gewinne übrig bleiben, die du nicht vollständig privat brauchst – und diese in der GmbH zu rund 30 % besteuert werden können.
Was ist der größte Vorteil der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen?
Die Kombination aus Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen und dem zweistufigen Besteuerungssystem. Du kannst Gewinne in der GmbH zu einem fixen Satz versteuern und selbst steuern, wie viel du dir privat zufließen lässt.
Welche Rolle spielt die Haftung bei Immobilieninvestitionen?
Bei Immobilienfinanzierungen wirst du häufig persönlich gegenüber der Bank bürgen – unabhängig von der Rechtsform. In diesem Bereich ist der Haftungsvorteil der GmbH daher begrenzt. Bei anderen betrieblichen Risiken, die sich nicht vollständig versichern lassen, kann die GmbH hingegen sehr wertvoll sein.
Kann ich einfach „nebenbei“ eine GmbH ausprobieren?
Das ist nicht empfehlenswert. Eine GmbH bringt laufende Pflichten, Komplexität und Kosten mit sich – und ist bei der Abwicklung deutlich träger als ein Einzelunternehmen. Die GmbH sollte zu einem langfristig angelegten, professionell betriebenen Business passen.
Wie gefährlich ist eine falsch durchgeführte Umwandlung in die GmbH?
Sobald Immobilien einen wesentlichen Teil deiner Einkünfte oder deines Vermögens ausmachen, reicht eine reine Standard-Steuererklärung meist nicht mehr aus. Spätestens dann lohnt sich ein Blick auf Struktur, Käufe und Finanzierungen mit einem fokussierten Spezialisten.

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