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Eine Person hält einen Stift über ein Modellhaus, mit den Texten "ImmoTAX" und "Stiftung gründen".
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Wertpapiere in der GmbH – So senkst du die Steuerlast auf bis zu 1,5 %

  • In einer GmbH werden Wertpapiere anders besteuert als im Privatvermögen – mit Chancen auf extrem niedrige Steuersätze.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sinkt die Steuer auf Aktienverkäufe auf nur 1,5 %.
  • Ausschüttungen, Verkäufe und Fonds haben unterschiedliche steuerliche Regeln.
  • Mit der richtigen Strategie lassen sich die steuerlichen Vorteile einer GmbH optimal nutzen

Wertpapiere in der GmbH – So senkst du die Steuerlast auf bis zu 1,5 %

Viele Unternehmer nutzen ihre GmbH nicht nur für das operative Geschäft, sondern auch für Kapitalanlagen. Dabei gilt: Wertpapiere in einer GmbH werden steuerlich völlig anders behandelt als im Privatvermögen. Wer die Regeln kennt, kann die Steuerlast auf Aktienverkäufe auf nur 1,5 % senken.

Die Grundbesteuerung in der GmbH

Eine GmbH zahlt in der Regel 15 % Körperschaftsteuer und rund 15 % Gewerbesteuer – zusammen etwa 30 %. Das gilt auch für Wertpapiererträge wie Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne. Selbst eine vermögensverwaltende GmbH kann die Gewerbesteuer auf Wertpapiererträge nicht vermeiden.

Ausschüttungen aus Aktien

Dividenden aus Aktien werden in der GmbH grundsätzlich voll besteuert – also mit ca. 30 %. Eine Steuerbefreiung gibt es nur, wenn die GmbH mindestens 10 % (Körperschaftsteuer) bzw. 15 % (Gewerbesteuer) der Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft hält. Bei börsennotierten Aktien ist das in der Praxis selten.

Verkäufe von Aktien – der Steuervorteil

Ganz anders sieht es bei Aktienverkäufen aus: Hier greift § 8b Körperschaftsteuergesetz. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften (z. B. Aktien, GmbH-Anteile) sind zu 95 % steuerfrei – unabhängig von der Beteiligungshöhe.
Nur 5 % des Gewinns gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und werden mit ca. 30 % besteuert. Effektiv ergibt das eine Steuerbelastung von nur etwa 1,5 % auf den Veräußerungsgewinn.

ETFs und Fonds

Fonds und ETFs fallen unter das Investmentsteuergesetz. Je nach Fondstyp gibt es Teilfreistellungen:
  • Aktienfonds: 30 % steuerfrei → ca. 21 % Steuerbelastung
  • Mischfonds: 15 % steuerfrei → ca. 25,5 % Steuerbelastung
  • Immobilienfonds: 60–80 % steuerfrei → ca. 6–12 % Steuerbelastung

Anleihen

Gewinne aus Anleihen unterliegen der vollen Besteuerung von ca. 30 %. Hier gibt es keine speziellen Befreiungen.

Praxisbeispiel: Verkauf von Aktien in der GmbH

Ein Unternehmer investiert 500.000 € aus seiner GmbH in Aktien und verkauft diese nach 3 Jahren für 700.000 €.
  • Gewinn: 200.000 €
  • Steuerpflichtiger Anteil: 5 % = 10.000 €
  • Steuerbelastung: 30 % von 10.000 € = 3.000 €
  • Effektive Steuerquote: 1,5 %
Zum Vergleich: Im Privatvermögen fielen 25 % Abgeltungsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer an – rund 53.000 € Steuern.

FAQ – Häufige Fragen

Lohnt sich der Kauf von Dividendenaktien in der GmbH?

Nur bedingt. Ohne hohe Beteiligungsquote werden Dividenden voll mit ca. 30 % besteuert.

Muss die GmbH für Aktiengewinne Gewerbesteuer zahlen?

Ja, auch eine vermögensverwaltende GmbH zahlt Gewerbesteuer auf Wertpapiererträge – außer bei der Befreiung nach § 8b KStG.

Sind ETF-Gewinne in der GmbH steuerbegünstigt?

Ja, abhängig vom Fondstyp gelten Teilfreistellungen von 15–80 %, die die Steuerbelastung deutlich senken.

Gelten die 1,5 % Steuer auch für GmbH-Anteile?

Ja, der Verkauf von GmbH-Anteilen ist ebenfalls zu 95 % steuerfrei – unabhängig von der Beteiligungshöhe.
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