Stell dir folgenden Fall vor:
Thomas besitzt eine vermietete Immobilie, die mit einem Kredit belastet ist. Jährlich zahlt er 20.000 € Zinsen. Um seine Nachfolge frühzeitig zu regeln, schenkt er seiner Tochter 50 % der Immobilie.
Die Einnahmen werden korrekt hälftig verteilt. Die Finanzierung jedoch bleibt komplett auf Thomas laufen.
In der nächsten Steuererklärung setzt Thomas weiterhin 20.000 € Zinsen als Werbungskosten an. Das Finanzamt kürzt radikal:
Nur noch 10.000 € werden anerkannt.
Thomas verliert damit jedes Jahr die Hälfte seines Zinsabzugs – obwohl er die Zinsen weiterhin voll zahlt.
Als er dagegen vorgeht, verweist das Finanzamt auf aktuelle Rechtsprechung: Werbungskosten müssen den eigenen Einnahmen entsprechen. Erst eine individuelle steuerliche Nachfolgeplanung hätte verhindert, dass Thomas jedes Jahr unnötig Steuern zahlt.