Name, Sitz und Rechtsform
Familienname mit dem Zusatz Familienstiftung, seit 2026 zusätzlich e. S. für eingetragene Stiftung. Keine Worte wie Förderstiftung oder Hilfswerk, sie lösen Rückfragen aus. Der Sitz bestimmt die zuständige Aufsichtsbehörde.
Stiftungsstrategien für Immobilienunternehmer
Alle Klauseln aus Kapitel 9 in der Reihenfolge, in der eine Satzung aufgebaut ist. Leg Deine eigene Satzung daneben und hak ab, was dort so steht. Die Klauseln, an denen das meiste Geld hängt, filterst Du mit einem Klick heraus.
Die Formulierungen sind Bausteine und keine fertige Satzung. Jede steht neben der Wirkung, die sie hat. Fehlt eine der markierten Klauseln in Deiner Satzung, kostet Dich das Freibetrag, Schutz oder die Möglichkeit, Verträge mit Deinen Gesellschaften zu schließen.
Familienname mit dem Zusatz Familienstiftung, seit 2026 zusätzlich e. S. für eingetragene Stiftung. Keine Worte wie Förderstiftung oder Hilfswerk, sie lösen Rückfragen aus. Der Sitz bestimmt die zuständige Aufsichtsbehörde.
Zwei Teile: die Versorgung der Stifterfamilie und der Erhalt sowie die Verwaltung des Vermögens. Der zweite Teil erlaubt es, Erträge einzubehalten und wieder anzulegen. Formuliere über Personengruppen, nicht über Namen.
Zweck der Stiftung ist die angemessene Versorgung und Förderung der Mitglieder der Stifterfamilie, insbesondere durch Leistungen zum Unterhalt, zur Ausbildung und Berufsvorbereitung, zum Aufbau einer selbständigen Existenz, zur Beschaffung von Wohnraum sowie in Krankheits-, Pflege- und Notfällen. Die Stiftung verfolgt daneben den Zweck, das Stiftungsvermögen zu erhalten, zu verwalten und zu vermehren.
Die entfernteste begünstigte Person bestimmt Freibetrag und Steuerklasse bei der Errichtung. Mit Ehefrau und Abkömmlingen in gerader Linie bleibst Du in der günstigsten Steuerklasse. Geschwister, Nichten oder ein offener Kreis kosten Dich bis zu 380.000 Euro Freibetrag.
Begünstigte der Stiftung sind die Mitglieder der Stifterfamilie. Zur Stifterfamilie gehören der Stifter, dessen jeweilige Ehegattin sowie dessen Abkömmlinge in gerader Linie.
Ein Anspruch auf Ausschüttung ist pfändbar. Steht die Leistung im Ermessen des Vorstands, gibt es für Gläubiger eines Begünstigten nichts zu holen.
Ein Rechtsanspruch der Begünstigten auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Über Art, Höhe, Zeitpunkt und Empfänger der Leistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Wer den Pflichtteil fordert oder die Übertragung angreift, fällt aus dem Kreis. Die Klausel stellt die Wahl zwischen dem einmaligen Pflichtteil und der dauerhaften Versorgung.
Die Zugehörigkeit zur Stifterfamilie und die Bezugsberechtigung entfallen für eine Person und deren Abkömmlinge, wenn sie Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Stifter, dessen Nachlass oder die Stiftung geltend macht oder die Zuwendung von Vermögen an die Stiftung gerichtlich angreift.
Üblich sind die Insolvenz eines Begünstigten und ein steuerlich problematischer Wegzug ins Ausland. Wer keine Bezugsberechtigung hat, hat keine, auf die ein Insolvenzverwalter zugreift.
Halte den Grundstock an der Untergrenze Deiner Aufsicht und kennzeichne alles Weitere als verbrauchbar. Ohne diese Klausel wandert jede spätere Zuwendung in den gebundenen Bereich.
Das Grundstockvermögen ist in seinem Wert dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten. Weitere Zuwendungen an die Stiftung wachsen dem Grundstockvermögen nur zu, wenn der Zuwendende dies ausdrücklich bestimmt. Ohne eine solche Bestimmung gelten sie als verbrauchbares Vermögen und stehen für die Zweckerfüllung zur Verfügung.
Für einen aktiven Immobilienbestand gilt der nominale Erhalt. Die Umschichtung muss ausdrücklich erlaubt sein, sonst ist der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren blockiert.
Die Umschichtung des Stiftungsvermögens ist zulässig. Umschichtungsgewinne können dem Grundstockvermögen zugeführt oder zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Der Vorstand entscheidet hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Vorstand entscheidet, ob und wie viel ausgeschüttet wird. Nur so thesaurierst Du Erträge vollständig und behältst den Zinseszins auf die Steuerersparnis.
Die Stiftung ist nicht verpflichtet, ihre Erträge in einem bestimmten Umfang oder in einem bestimmten Zeitraum zu verwenden. Sie kann Erträge ganz oder teilweise Rücklagen zuführen, soweit dies der nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks dient.
Ohne diese Klausel schließt der Vorstand keine Verträge zwischen der Stiftung und sich selbst oder seinen Gesellschaften. Darlehen, Mieten, stille Beteiligungen und Lizenzen hängen daran.
Die Mitglieder des Vorstands sind von den Beschränkungen für Geschäfte mit sich selbst und für Geschäfte als Vertreter eines Dritten befreit. Sie sind berechtigt, Rechtsgeschäfte zwischen der Stiftung und sich selbst oder Unternehmen, an denen sie beteiligt sind oder deren Organ sie sind, abzuschließen, soweit die Bedingungen fremdüblich sind und schriftlich vereinbart werden.
Ein bis drei Personen, bei zwei Personen mit Stichentscheid. Für Dich Amtszeit auf Lebenszeit, für Nachfolger befristet. Beim Ein-Personen-Vorstand zwingend Alleinvertretung. Die Möglichkeit einer angemessenen Vergütung gehört in die Satzung.
In der Satzung angelegt, zunächst unbesetzt. Dazu eine Klausel, nach der die Stiftung ohne besetzten Beirat handlungsfähig bleibt, und Schwellenwerte in Euro statt Formulierungen wie größere Geschäfte.
Gestufte Regelung: Zweckänderung nur unter engen Voraussetzungen, übrige Bestimmungen durch den Vorstand mit Zustimmung des Beirats, zu Lebzeiten ein Änderungsrecht für Dich. Änderungsrechte ja, Rückholrechte am Vermögen nein.
Zu Lebzeiten des Stifters kann dieser die Satzung ändern, soweit der Stiftungszweck unberührt bleibt; dies gilt insbesondere für die Bestimmungen über die Zugehörigkeit zur Stifterfamilie, die Bezugsberechtigung und den Verteilungsmaßstab. Nach dem Tod des Stifters entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Beirats.
Das verbleibende Vermögen geht an die Begünstigten oder deren Abkömmlinge. Die Anfallberechtigung wirkt auch steuerlich, weil der Anfall wie ein Erwerb behandelt wird.
Im Fall der Auflösung der Stiftung fällt das verbleibende Vermögen den zum Zeitpunkt der Auflösung bezugsberechtigten Mitgliedern der Stifterfamilie zu, im Verhältnis der Stämme. Sind solche nicht vorhanden, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung der Aufsicht über die Verwendung.
Erlaube die Verlegung des Sitzes innerhalb Deutschlands. Zwei Zeilen, und ein Wechsel der Aufsichtsbehörde bleibt möglich, wenn sich deren Praxis ändert oder die Familie umzieht.
Eine Satzungsänderung braucht die Zustimmung der Aufsicht und dauert Monate, ein Vorstandsbeschluss eine Sitzung. In die Satzung gehört deshalb nur, was dauerhaft gelten soll.
| Dokument | Inhalt | Wer ändert |
|---|---|---|
| Ausschüttungsrichtlinie | Mindestalter, Höchstbeträge, Nachweispflichten, angemessener Bedarf | Vorstand per Beschluss |
| Anlagerichtlinie | Quoten für Immobilien, Wertpapiere und Liquidität, zulässige Anlageklassen, Grenzen für Fremdkapital | Vorstand per Beschluss |
| Geschäftsordnung des Vorstands | Sitzungsrhythmus, Protokollführung, Ressortverteilung, Berichtspflichten | Vorstand per Beschluss |
| Gar nicht hinein | Namen konkreter Begünstigter, konkrete Objekte, konkrete Ausschüttungsbeträge | entfällt |
Nächster Schritt
Schick uns Deinen Entwurf oder Deine bestehende Satzung. Wir gehen sie Klausel für Klausel durch und sagen Dir, wo Freibetrag, Vermögensschutz oder Handlungsspielraum verloren gehen.
Termin anfragenDer Link führt zum Fragebogen für Dein Gespräch zur Familienstiftung.