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Stiftungsstrategien für Immobilienunternehmer

Kapitel 9

Die Satzungsbausteine

Alle Klauseln aus Kapitel 9 in der Reihenfolge, in der eine Satzung aufgebaut ist. Leg Deine eigene Satzung daneben und hak ab, was dort so steht. Die Klauseln, an denen das meiste Geld hängt, filterst Du mit einem Klick heraus.

Klauseln
15
Davon entscheidend
7
Gute Satzung
10 bis 15 Seiten
Stand
2026
Checkliste

Klausel für Klausel

Die Formulierungen sind Bausteine und keine fertige Satzung. Jede steht neben der Wirkung, die sie hat. Fehlt eine der markierten Klauseln in Deiner Satzung, kostet Dich das Freibetrag, Schutz oder die Möglichkeit, Verträge mit Deinen Gesellschaften zu schließen.

0 von 15 Klauseln abgeglichen
01

Name, Sitz und Rechtsform

Familienname mit dem Zusatz Familienstiftung, seit 2026 zusätzlich e. S. für eingetragene Stiftung. Keine Worte wie Förderstiftung oder Hilfswerk, sie lösen Rückfragen aus. Der Sitz bestimmt die zuständige Aufsichtsbehörde.

02

Der Stiftungszweck

Zwei Teile: die Versorgung der Stifterfamilie und der Erhalt sowie die Verwaltung des Vermögens. Der zweite Teil erlaubt es, Erträge einzubehalten und wieder anzulegen. Formuliere über Personengruppen, nicht über Namen.

Formulierung
Zweck der Stiftung ist die angemessene Versorgung und Förderung der Mitglieder der Stifterfamilie, insbesondere durch Leistungen zum Unterhalt, zur Ausbildung und Berufsvorbereitung, zum Aufbau einer selbständigen Existenz, zur Beschaffung von Wohnraum sowie in Krankheits-, Pflege- und Notfällen. Die Stiftung verfolgt daneben den Zweck, das Stiftungsvermögen zu erhalten, zu verwalten und zu vermehren.
03
Entscheidet über viel Geld

Der Kreis der Begünstigten

Die entfernteste begünstigte Person bestimmt Freibetrag und Steuerklasse bei der Errichtung. Mit Ehefrau und Abkömmlingen in gerader Linie bleibst Du in der günstigsten Steuerklasse. Geschwister, Nichten oder ein offener Kreis kosten Dich bis zu 380.000 Euro Freibetrag.

Formulierung
Begünstigte der Stiftung sind die Mitglieder der Stifterfamilie. Zur Stifterfamilie gehören der Stifter, dessen jeweilige Ehegattin sowie dessen Abkömmlinge in gerader Linie.
04
Entscheidet über viel Geld

Ermessen statt Rechtsanspruch

Ein Anspruch auf Ausschüttung ist pfändbar. Steht die Leistung im Ermessen des Vorstands, gibt es für Gläubiger eines Begünstigten nichts zu holen.

Formulierung
Ein Rechtsanspruch der Begünstigten auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Über Art, Höhe, Zeitpunkt und Empfänger der Leistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
05
Entscheidet über viel Geld

Verwirkung bei Pflichtteilsansprüchen

Wer den Pflichtteil fordert oder die Übertragung angreift, fällt aus dem Kreis. Die Klausel stellt die Wahl zwischen dem einmaligen Pflichtteil und der dauerhaften Versorgung.

Formulierung
Die Zugehörigkeit zur Stifterfamilie und die Bezugsberechtigung entfallen für eine Person und deren Abkömmlinge, wenn sie Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Stifter, dessen Nachlass oder die Stiftung geltend macht oder die Zuwendung von Vermögen an die Stiftung gerichtlich angreift.
06

Weitere Erlöschensgründe

Üblich sind die Insolvenz eines Begünstigten und ein steuerlich problematischer Wegzug ins Ausland. Wer keine Bezugsberechtigung hat, hat keine, auf die ein Insolvenzverwalter zugreift.

07
Entscheidet über viel Geld

Grundstock und verbrauchbares Vermögen

Halte den Grundstock an der Untergrenze Deiner Aufsicht und kennzeichne alles Weitere als verbrauchbar. Ohne diese Klausel wandert jede spätere Zuwendung in den gebundenen Bereich.

Formulierung
Das Grundstockvermögen ist in seinem Wert dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten. Weitere Zuwendungen an die Stiftung wachsen dem Grundstockvermögen nur zu, wenn der Zuwendende dies ausdrücklich bestimmt. Ohne eine solche Bestimmung gelten sie als verbrauchbares Vermögen und stehen für die Zweckerfüllung zur Verfügung.
08
Entscheidet über viel Geld

Nominaler Erhalt und Umschichtung

Für einen aktiven Immobilienbestand gilt der nominale Erhalt. Die Umschichtung muss ausdrücklich erlaubt sein, sonst ist der steuerfreie Verkauf nach zehn Jahren blockiert.

Formulierung
Die Umschichtung des Stiftungsvermögens ist zulässig. Umschichtungsgewinne können dem Grundstockvermögen zugeführt oder zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden. Der Vorstand entscheidet hierüber nach pflichtgemäßem Ermessen.
09
Entscheidet über viel Geld

Keine Ausschüttungspflicht

Der Vorstand entscheidet, ob und wie viel ausgeschüttet wird. Nur so thesaurierst Du Erträge vollständig und behältst den Zinseszins auf die Steuerersparnis.

Formulierung
Die Stiftung ist nicht verpflichtet, ihre Erträge in einem bestimmten Umfang oder in einem bestimmten Zeitraum zu verwenden. Sie kann Erträge ganz oder teilweise Rücklagen zuführen, soweit dies der nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks dient.
10
Entscheidet über viel Geld

Befreiung für Geschäfte mit sich selbst

Ohne diese Klausel schließt der Vorstand keine Verträge zwischen der Stiftung und sich selbst oder seinen Gesellschaften. Darlehen, Mieten, stille Beteiligungen und Lizenzen hängen daran.

Formulierung
Die Mitglieder des Vorstands sind von den Beschränkungen für Geschäfte mit sich selbst und für Geschäfte als Vertreter eines Dritten befreit. Sie sind berechtigt, Rechtsgeschäfte zwischen der Stiftung und sich selbst oder Unternehmen, an denen sie beteiligt sind oder deren Organ sie sind, abzuschließen, soweit die Bedingungen fremdüblich sind und schriftlich vereinbart werden.
11

Der Vorstand

Ein bis drei Personen, bei zwei Personen mit Stichentscheid. Für Dich Amtszeit auf Lebenszeit, für Nachfolger befristet. Beim Ein-Personen-Vorstand zwingend Alleinvertretung. Die Möglichkeit einer angemessenen Vergütung gehört in die Satzung.

12

Der Beirat

In der Satzung angelegt, zunächst unbesetzt. Dazu eine Klausel, nach der die Stiftung ohne besetzten Beirat handlungsfähig bleibt, und Schwellenwerte in Euro statt Formulierungen wie größere Geschäfte.

13

Satzungsänderung

Gestufte Regelung: Zweckänderung nur unter engen Voraussetzungen, übrige Bestimmungen durch den Vorstand mit Zustimmung des Beirats, zu Lebzeiten ein Änderungsrecht für Dich. Änderungsrechte ja, Rückholrechte am Vermögen nein.

Formulierung
Zu Lebzeiten des Stifters kann dieser die Satzung ändern, soweit der Stiftungszweck unberührt bleibt; dies gilt insbesondere für die Bestimmungen über die Zugehörigkeit zur Stifterfamilie, die Bezugsberechtigung und den Verteilungsmaßstab. Nach dem Tod des Stifters entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Beirats.
14

Auflösung und Anfallberechtigung

Das verbleibende Vermögen geht an die Begünstigten oder deren Abkömmlinge. Die Anfallberechtigung wirkt auch steuerlich, weil der Anfall wie ein Erwerb behandelt wird.

Formulierung
Im Fall der Auflösung der Stiftung fällt das verbleibende Vermögen den zum Zeitpunkt der Auflösung bezugsberechtigten Mitgliedern der Stifterfamilie zu, im Verhältnis der Stämme. Sind solche nicht vorhanden, entscheidet der Vorstand mit Zustimmung der Aufsicht über die Verwendung.
15

Sitzverlegung

Erlaube die Verlegung des Sitzes innerhalb Deutschlands. Zwei Zeilen, und ein Wechsel der Aufsichtsbehörde bleibt möglich, wenn sich deren Praxis ändert oder die Familie umzieht.

Abgrenzung

Was nicht in die Satzung gehört

Eine Satzungsänderung braucht die Zustimmung der Aufsicht und dauert Monate, ein Vorstandsbeschluss eine Sitzung. In die Satzung gehört deshalb nur, was dauerhaft gelten soll.

Eine gute Familienstiftungssatzung liegt bei zehn bis fünfzehn Seiten.
DokumentInhaltWer ändert
AusschüttungsrichtlinieMindestalter, Höchstbeträge, Nachweispflichten, angemessener BedarfVorstand per Beschluss
AnlagerichtlinieQuoten für Immobilien, Wertpapiere und Liquidität, zulässige Anlageklassen, Grenzen für FremdkapitalVorstand per Beschluss
Geschäftsordnung des VorstandsSitzungsrhythmus, Protokollführung, Ressortverteilung, BerichtspflichtenVorstand per Beschluss
Gar nicht hineinNamen konkreter Begünstigter, konkrete Objekte, konkrete Ausschüttungsbeträgeentfällt

Nächster Schritt

Deine Satzung gegen diese Bausteine prüfen

Schick uns Deinen Entwurf oder Deine bestehende Satzung. Wir gehen sie Klausel für Klausel durch und sagen Dir, wo Freibetrag, Vermögensschutz oder Handlungsspielraum verloren gehen.

Termin anfragen

Der Link führt zum Fragebogen für Dein Gespräch zur Familienstiftung.

bps ImmoTAX GmbH SteuerberatungsgesellschaftMoselweißer Str. 125, 56073 KoblenzBegleitseite zum Buch Stiftungsstrategien für Immobilienunternehmer. Die Werte werden jährlich aktualisiert.
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