Stiftungsstrategien für Immobilienunternehmer
Der Satzungscheck
Die Aufsicht prüft, ob Deine Stiftung ihren Zweck erfüllen kann. Ob Du Freibeträge verschenkst, ob Dein Vermögen geschützt ist und ob Du Verträge mit Deiner GmbH schließen kannst, prüft sie nicht. Geh die sechzehn Fallen selbst durch, den Rest machen wir.
- Fallen
- 16
- Beanstandet die Aufsicht
- 3
- Heilbar per Änderung
- die meisten
- Dauer einer Änderung
- mehrere Monate
Die sechzehn Fallen
Hak jede Falle ab, die Deine Satzung sicher vermeidet. Was offen bleibt, gehört in den Satzungscheck.
Begünstigte und Schutz
Verträge und Vermögen
Organe
Änderung und Ende
Die Fehler, die Dich Geld kosten, beanstandet die Aufsicht nicht. Eine anerkannte Satzung ist deshalb kein Beweis dafür, dass sie gut ist.
Wenn Du schon eine Stiftung hast
Geh Deine Satzung in dieser Reihenfolge durch. Änderungen der Nebenbestimmungen gehen in der Praxis durch, Änderungen des Zwecks fast nie.
Die Klauseln, die noch Geld retten
zuerstBefreiung für Insichgeschäfte, Ausschüttungspflicht und Umschichtungserlaubnis. Alle drei lassen sich über eine Satzungsänderung heilen.
Die Klauseln, die den Schutz betreffen
danachRechtsanspruch der Begünstigten und Rückholrecht des Stifters gehören heraus, solange kein Gläubiger und kein Prüfer davon Kenntnis genommen hat.
Die Klauseln, die nicht mehr zu ändern sind
zur KenntnisDer Freibetrag bei der Errichtung ist verbraucht. Für künftige Zustiftungen gelten ohnehin 20.000 Euro.
Satzungscheck
Deine Satzung gegen alle sechzehn Fallen prüfen lassen
Schick uns Deine Satzung. Wir gehen sie gegen alle sechzehn Fallen durch und sagen Dir, was sich noch ändern lässt, was nicht und in welcher Reihenfolge Du die Änderung bei der Aufsicht einreichst.
Satzungscheck anfragenDer Link führt zum Fragebogen. Die Satzung schickst Du uns danach per E-Mail.