Stiftungsstrategien für Immobilienunternehmer
Der Beitragsrechner für Deine Familie
Bei einem freiwillig versicherten Stifter kostet jede Ausschüttung zusätzlich 21,1 Prozent. Bei Pflichtversicherten, Rentnern und Privatversicherten kostet sie nichts. Klär den Status jeder Person, dann steht die Ausschüttung.
- Beitragssatz freiwillig
- 21,1 Prozent
- Bemessungsgrenze
- 69.750 Euro
- Familienversicherung
- 7.780 Euro Ausschüttung
- Minijob
- 7.236 Euro
Was jede Ausschüttung an Beiträgen kostet
Ob eine Ausschüttung Beiträge kostet, hängt nicht an ihrer Höhe, sondern am Versicherungsstatus des Empfängers. Trag jedes Familienmitglied ein, der Rechner zeigt Beitrag und Grenze pro Person.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze fehlen 24.750 Euro. Auf diesen Teil der Ausschüttung fällt der Beitrag an, darüber ist sie beitragsfrei.
Die Familienversicherung endet. Das Kind zahlt eigene Beiträge von rund 1.740 Euro im Jahr, und zwar auf das gesamte Einkommen.
Ausschüttungen kosten bei diesem Status keine Beiträge. Ein Lohn aus der Stiftung wäre dagegen beitragspflichtig.
Ausschüttungen kosten bei diesem Status keine Beiträge. Ein Lohn aus der Stiftung wäre dagegen beitragspflichtig.
Was die Stiftung an Beiträgen spart
Liegen Deine Immobilien privat, sind die Mietüberschüsse bei freiwilliger Versicherung beitragspflichtig. Liegen sie in der Stiftung und bleiben die Erträge dort, entfallen diese Beiträge.
Was Du wem meldest
Die Krankenkasse erfährt von einer Ausschüttung nicht von selbst. Die Pflicht zur Meldung liegt beim Versicherten, bei einer Beschäftigung zusätzlich bei der Stiftung als Arbeitgeberin.
| Anlass | Wer meldet | An wen und wann |
|---|---|---|
| Ausschüttung an ein familienversichertes Kind | Stammversicherter Elternteil | Krankenkasse, mit dem jährlichen Fragebogen zur Familienversicherung und bei Änderung des Einkommens |
| Ausschüttung an einen freiwillig Versicherten | Versicherter | Krankenkasse, mit dem Einkommensnachweis und dem Steuerbescheid |
| Minijob in der Stiftung | Stiftung | Minijob-Zentrale, vor Beginn der Beschäftigung |
| Kurzfristige Beschäftigung | Stiftung | Minijob-Zentrale, dazu Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr erfragen und festhalten |
| Anstellung, Werkstudent, Vorstandsvergütung | Stiftung | Krankenkasse des Beschäftigten, vor Beginn, dazu Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung |
| Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze | Stiftung | Krankenkasse, Arbeitgeberanteile in allen vier Zweigen |
Nächster Schritt
Den Versicherungsstatus Deiner Familie klären
Wir stellen fest, wo Deine eigene Bemessungsgrundlage steht, legen für jedes Kind Ausschüttung oder Beschäftigung fest und wählen die Form mit der geringsten Rentenversicherungsbelastung.
Termin anfragenDer Link führt zum Fragebogen für Dein Gespräch zur Familienstiftung.